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Erläuterungen und Abkürzungen

Begriff
Abkürzung
Bedeutung
amita (lat.) Tante von väterlicher Seite (Schwester des Vaters)
Auffahrt Bei der übernahme eines Bauernhofes hatte jeder neue
Besitzer eine Gebühr zu entrichten, die an den Eigentümer des Hofes gezahlt wurde. Jeder Ehepartner oder Besitzer, der neu auf den Hof zog mußte Auffahrt zahlen. War der „Neue“ im Besitz eines anderen Grundherrn, war er verpflichtet, zunächst einen Freibrief zu erwerben.
Auszehrung Verhungern, Tuberkulose, Altersschwäche, Krebs
avia (lat.) Großmutter
avunculus (lat.) Onkel von mütterlicher Seite
avus (lat.) Großvater
Backhäuser, Backhüser Mieter eines Backhauses
Backhaus BH seperates Gebäude im Hofbereich (Feuergefahr), häufig auch vermietet als Wohnung für Tagelöhnerfamilien
Brustfieber Lungenentzündung
Brustkrankheit Erkrankung der Lunge oder des Herzens
Coloni filius, Coloni filia (lat.) Col. fil. Sohn bzw. Tochter des Colons
Colon (lat.) Col. abhängiger Bauer
Deut d Währungseinheit: Deut/Pfennig
echtes Kind eheliches Kind
eigen s. leibeigen
Epiphanias Epi. 6. Januar, Tag der Erscheinung des Herrn
Einfahrt siehe Auffahrt
Engbrüstigkeit Herzkrankheit
folgende f.
folgende, mehrere ff.
folium (lat.) fol. Blatt
frei nicht leibeigen
Freibrief Dokument, das den Freikauf einer vorher leibeigenen Person bestätigte
Freikauf Gegen Zahlung einer Gebühr, die sich nach dem Zustand und Stand des Hofes richtete, konnten sich Leibeigene freikaufen. Dies war z.B. nötig, wenn jemand als Colon/a auf den Hof eines anderen Grundherrn wechselte oder in eine Stadt ziehen wollte.
Goldgulden G oder GG Währungseinheit
genannt gt. in Westfalen waren immer die Namen der Höfe ausschlaggebend: wenn z.B. ein Mann mit dem NamenSchulte Colon auf dem Hof Meyer wurde, hieß er in Zukunft nur noch Meyer oder Schulte gt. Meyer, seine Kinder hießen Meyer. Wie er in den Besitz des Hofes gekommen war (Heirat, Kauf, Erbschaft, Geschenk), war ganz unbedeutend. Diese Regelung wurde erst 1874 mit der Einführung des Standesamtswesens beendet.
Handelsgeld s. Weinkauf
Haus H Zu einem Bauernhof gehörte immer nur ein „Haus“, in dem Mensch und Vieh gemeinsam unter einem Dach lebten. Bis in das 18. Jahrhundert hinein sogar in einem einzigen Raum.
Haus Marck, Haus Venne, Adelshäuser, die Besitzer dieser Adelshäuser waren häufig die Grundherren der leibeigenen Bauern. Gegenüber den Landesherren waren aber auch die Adeligen dienstverpflichtet
Heuerhaus HH gehörte dem Besitzer eines Bauernhofs, es lag in einiger Entfernung vom Hofgelände und wurde gegen Arbeit und Geld von Tagelöhnern gemietet (geheuert)
Heuerling, Heuermann Mieter eines Heuerhauses
Hinterläßt In den Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts ist als Information zeitweise die Anzahl der hinterlassenen Kinder und der Familienstand angegeben.
in partu in der Geburt, während der Geburt
Kirchenbuch KB
Kirchengemeinde KG
Kossath Erbpächter
Lateinisch Lat.
leibeigen Nur eine dem jeweiligen Grundherrn „eigene“ Person konnte Colon oder Colona auf einem Hof sein.
Kinder einer leibeigenen Mutter waren immer leibeigen, auch wenn der Vater frei war. Ausnahme: Bei Zwillingsgeburten war eins der Kinder von Geburt an frei.
Leibzucht LBZ Eigentlich Wohnung für den ehemaligen Colon und seine Familie, nachdem der Hof an den Nachfolger abgegeben worden war. Die LBZ war fast immer an Tagelöhner vermietet.
Leibzüchter/in Altenteiler/in; Leibzüchter hatten das Recht die Leibzucht zu bewohnen (soweit diese vorhanden war), und bestimmte Ackerstücke zu bewirtschaften. Aus dem Hof erhielten sie Geld, Kleidung und Lebensmittel. Die genauen Konditionen für die Leibzucht wurden schon bei der Heirat im Thedigungsbrief festgelegt.
Mahljahre Festgesetzte Zeit, in der der neue Partner eines verwittweten Colons/einer Colona einen Hof bewirtschaften durfte. Nach Ablauf der Mahljare mußte der Hof an den Anerben/die Anerbin übergeben werden. In der Regel wurde die Nachfolge angetreten, wenn der Erbe 25 Jahre alt war.
Mark M Währungseinheit
majorenn maj. volljährig
matertera (lat.) Tante von der mütterlichen Seite
minorenn min. minderjährig
neues Haus neues Haus, im Allgemeinen das zuletzt erbaute Heuerhaus eines Hofes, nicht das Bauernhaus!
Nummer Nr./Nr Nummer, Nummer in der jeweiligen Liste oder Quelle,
z. B. laufende Nummer im Jahrgang eines Kirchenbuchs oder im Steuerregister, Nr. des Hauses innerhalb der Bauerschaft
Pagina (lat.) P. oder p. Seite
Patrinus, patrini Pate, Paten
patruus (lat.) Onkel von väterlicher Seite
Pistole Währungseinheit (5 Reichstaler = 1 Pistole)
Reichst(h)aler Rth/Rt. Währungseinheit
Seite S.
Sterbfall Nach dem Tod des Colons oder seiner Ehefrau fiel nach dem grundherrlichen Recht die Hälfte des Besitzes an den Grundherrn. Ursprünglich wurde diese Abgabe in Naturalien geleistet, später wurde ein Inventar des Hofes angelegt und dann die Hälfte des Wertes als Höhe des Sterbfalls angegeben.
Scheune, Schoppen SCH
Schilling ß Währungseinheit
T(h)aler T Währungseinheit
Thedigungsbrief Heiratsvertrag
unechtes Kind uneheliches, illegitimes Kind
Wehrfester, Wervester Colon, die Bezeichnung beruht auf der alten Verpflichtung, dass jeder Colon im Kriegsfall mit persönlicher Bewaffnung zur Verteidigung der Grafschaft bereitstehen mußte
Weinkauf, Winkauf Gebühr für Beamte und Schreibpersonal, die bei der „Winnung“ eines Vertrages anfiel.
Zivilregister Zwischen 1810 und 1814 Ersatz für die Kirchenbücher, die unter der Herrschaft von Napoleon nicht geführt wurden. Die Zivilregister wurden durch die Maires (Bürgermeister) geführt.